Kaiserrecht - Historisch
Unter K. (lat. imperialis const. [962], ius imperiale [1052]; dt. des keisers recht [ca. 1276]) verstehen Quellen des späteren MA u. der Frühen Neuzeit jede Art von Recht, das vom Kaiser gesetzt ist od. als dessen Urheber der Kaiser betrachtet wird. Aufkommen u. Ausgestaltung des Begriffs K. wurden v. a. durch zwei Faktoren, die sich wechselseitig verstärkten, bestimmt: 1. Das Selbstverständnis der staufischen Herrscher als Gesetzgeber auf der Grundlage des römischen Rechts; u. infolge der erfolgreichen D…