Kanoniker - Historisch
K. sind Mitglieder des Domkapitels/Kathedralkapitels od. Kollegiatkapitels/Stiftskapitels (vgl. cc. 503-510; cann. 391-422). Die Bez. wird abgeleitet von canon: Verz. der Geistlichen an einer Kirche; Regel für das Gemeinschaftsleben (vita communis).
Seit dem 4. Jh. bildete sich der ordo canonicus (Kanonikerstand) neben dem ordo monasticus (Ordensstand) aus, gefördert u. a. von Augustinus u. Gregor dem Großen. Die erste Blüte folgte unter Karl dem Groß…