Kanonisches Recht - Orthodox
Unter dem orth. K. sei hier das Recht der byzantinisch-orth. Kirche verstanden. Häufig wird der Begriff analog auch für das Recht der orient.-orth. Kirchen u. das Recht der unierten Kirchen gebraucht. Diese stellen jedoch jeweils eigene Rechtsgebäude dar, die einer seperaten Würdigung bedürfen.
Traditionell unterscheidet die byzantinisch-orth. Kanonistik terminologisch K. u. KR. Während ersteres die panorthodox gültigen Kanones zur Grundlage hat, bezieht sich zweiteres auf …