Kanzelgemeinschaft - Evangelisch
1. Begriff u. Bedeutung: K. „bedeutet, dass die Ordinierten der beteiligten Kirchen in der jeweils anderen Kirche einen Gottesdienst halten und Gottes Wort öffentlich verkündigen können“ (Erläuterungen Lehrgespräch, 1993, Nr. 5) (Kanzelrecht). Das Bestehen der K. ist – gemeinsam m. der Abendmahlsgemeinschaft (Abendmahls-, Eucharistiegemeinschaft) – Ausdruck des Grades der theol. Übereinstimmung von Kirchen; für das Bestehen der vollen Kirchengemeinschaft sind K. u. Abendmahlsg…