Kanzler - Katholisch
Das Amt des K. entwickelte sich u. a. m. den Korrespondenzanforderungen der Römischen Kurie u. der Kurien der Teilkirchen (Diözesankurie); für deren innere Ordnung legen c. 482 § 1 u. c. 252 § 1 CCEO fest, dass in jeder Diözesan- u. Eparchialkurie ein K. durch den Diözesanbischof od. Eparchialbischof zu bestellen ist. Vorbehaltlich anderslautender partikularrechtlicher Bestimmungen bestehen die Hauptaufgaben des K. darin, für die Ausfertigung von Akten der Kurie, ihre Herausgabe u. ihre Aufbewahrung im Archiv (Arch…