Kapitelsvikar - Katholisch
K., auch Kapitularvikar genannt, ist nach altkodikarischem Recht der interimistische Leiter einer Diözese bei Behinderung bzw. bei Vakanz (cann. 430-444) des Bischöflichen Stuhls. Urspr. wurde die Leitung einer Diözese bei Erledigung des Bfl. Stuhls vom Presbyterium insgesamt wahrgenommen od. von einer Gruppe ranghöherer Priester. Später wurde vom zuständigen Metropoliten ein Verwalter für das erledigte Bistum bestellt. M. der Erlangung des Bischofswahlrechts der Domkapitel im 12. u. 13. Jh. gi…