Kardinalbischof - Katholisch
Den Ehrentitel eines K. erhalten die Mitglieder des Kardinalskollegiums, „denen vom Papst der Titel einer suburbikarischen Kirche übertragen ist, sowie die in das Kardinalskollegium aufgenommenen orientalischen Patriarchen“ (c. 350 § 1), die „als Titel den eigenen Patriarchalsitz“ haben (c. 350 § 3).
Zu den suburbikarischen Diözesen, deren Bischöfe schon früh enge Berater u. Mitarbeiter des Bf. von Rom waren, zählen Albano, Frascati, Ostia, Palestrina, Porto-Santa Rufina,…