Kardinalskollegium - Katholisch
1. Begriff: „Die Kardinäle der heiligen römischen Kirche bilden ein besonderes Kollegium“ (c. 349), dem als universitas personarum Rechtspersönlichkeit in der Kirche zukommt. Dem K. steht als primus inter pares ein Dekan vor, der vom Vizedekan vertreten werden kann (vgl. c. 350).
2. Geschichte: Als feste Größe besteht das K. etwa seit Mitte des 11. Jh. Zur gleichen Zeit beginnt man damit, auch auswärtige Bischöfe u. Äbte in das K. aufzunehmen. Papst Nikolaus II. überträgt 1059 zunächst den Kardina…