Kautelen - Katholisch
Als K. im rechtlichen Sinne werden in Rechtstexte wie Gesetze u. Verträge aufgenommene Vorbehalte od. Absicherungen bez., die der Vermeidung möglicherweise auftretender rechtlicher Probleme dienen. Als Begriff der Rechtssprache fand K. bereits in der röm. Rechtspraxis Verwendung. Der Begriff hat seinen Ursprung im lat. Verb cavere (sich vorsehen, Vorsichtsmaßnahmen treffen, sich Kaution geben lassen). Hierin zeigt sich auch seine Nähe zum Begriff der Kaution.
M. der Herkunft vom Verb cavere drückt sich der…