Kirchenanwalt - Katholisch
Der K., lat. Promotor iustitiae, seltener auch als Amtsanwalt bez., ist Teil des Gerichtspersonals u. gehört m. dem Bandverteidiger (Ehebandverteidiger u. Weihebandverteidiger) zum Bereich der Gerichtsverwaltung (Gerichtsverwaltung, kirchliche). Damit ist der K. Mitglied der Diözesankurie (vgl. c. 470). Der m. diesem Amt verbundene Grundauftrag ergibt sich aus c. 1430, wonach für Streitsachen, in denen das öff. Wohl in Gefahr geraten kann, sowie f…