Kirchenbeitrag - Staatlich
Wie bei weltlichen Gemeinwesen gilt auch in den Kirchen die Abgabenpflichtigkeit ihrer Mitglieder. Diesem Grundsatz liegt die Überzeugung zugrunde, dass jedes Mitglied einer Gemeinschaft zu deren Lasten beitragen muss, damit die gemeinsamen Aufgaben erfüllt werden können. Dieser Pflicht wird je nach gesch. u. staatskirchenrechtlichem Hintergrund in unterschiedlicher Weise Rechnung getragen. Zu unterscheiden sind insb. die drei Grundformen des Spenden- u. Kollektensystems, des Kirchensteuer- u. …