Kirchenfinanzierung - Katholisch
Es gehört nach c. 222 § 1 zu den Pflichten aller Christgläubigen, die Kirche m. Finanzen zu unterstützen, die sie für Werke des Apostolats u. der Caritas (Caritas, Diakonie), die Feier des Gottesdienstes sowie den Unterhalt der in ihrem Dienst Stehenden benötigt. Die Gläubigen werden weiterhin aufgefordert, die soziale Gerechtigkeit zu fördern u. die Armen materiell zu unterstützen. Dieser Norm entspricht das der Kirche (c. 1260) angeborene Recht (ius nat…