Kirchengebot - Katholisch
Im weiteren Sinn lassen sich alle kirchl. Normen rechtlicher od. moralischer Art als K. bez. In einem engeren Sinn meint dieser Ausdruck einige wenige Normen, die ein von allen Gläubigen verlangtes Minimum an kirchl. Praxis beschreiben. Was Anzahl, Inhalt u. Reihenfolge dieser Normen angeht, zeigen sich je nach Ort u. Zeit manche Unterschiede. Der Sache nach lassen sich solche Auflistungen einiger wichtiger kirchl. Normen seit dem frühen MA nachweisen. Seit dem 15…