Kirchengemeinde - Staatlich
K. ist die unterste rechtlich selbständige regionale Gliederung in der ev. u. kath. Kirche. Im gesamten Bundesgebiet sind die Landeskirchen u. Diözesen territorial gegliedert u. flächendeckend in K. aufgeteilt. Die Institution der K. stammt aus dem Protestantismus. Dem kan. Recht war der Begriff der K. unbekannt. Die lokale Repräsentation der Institution Kirche ist die Pfarrei (cc. 515 ff.) bzw. Pfarrgemeinde. Über das Staatskirchenrecht …