Kirchenmitgliedschaft - Staatlich
K. bez. die rechtliche Zugehörigkeit eines Menschen zu einer (chr.) Religionsgemeinschaft. Sie hat im staatl. Rechtskreis Bedeutung u. a. bei der Abwicklung der Kirchensteuer, denn die staatl. Finanzbehörden müssen hier zwischen Kirchenmitgliedern u. -nichtmitgliedern unterscheiden. Gleiches gilt für die Teilnahme am Religionsunterricht gem. Art. 7 Abs. 3 GG, die sich – unter dem Vorbehalt der Abmeldung – an die Mitglieder der jeweiligen Religionsgemeinschaft…