Kirchenrecht - Katholisch
K. bez. als Oberbegriff das Recht aller Kirchen u. kirchl. Gemeinschaften. Kath. K. stellt die Rechtsordnung der lateinischen Kirche u. der kath. Ostkirchen dar. Kath. K. wird auch als kan. Recht bez., da ihre Gesetze in Abgrenzung zu den weltlichen Leges als Canones bez. werden. So wird auch die Kirchenrechtswissenschaft als Kanonistik bez. Von K. zu unterscheiden ist das Religionsrecht, das die Rechtsbeziehung von Staat u. Religion regelt u. seine Quellen in den relig…