Kirchenrechtsstudium - Katholisch
Das K., das hist. insb. m. den Universitäten in Paris u. Bologna verbunden ist, widmet sich dem Studium des geltenden universalkirchlichen Rechts u. des entspr. Partikularrechts sowie der kirchl. Rechtsgeschichte u. dem Staatskirchenrecht bzw. Religionsrecht, das in allen üblichen Lehrformen (Vorlesungen, Seminare, Proseminare, Übungen, Kolloquien etc.) erfolgt.
Das Kirchenrecht ist als eigenständiges Fach verpflichtender Teil des Theologiestu…