Kirchensenat - Evangelisch
Der K. ist eines von sechs kirchenleitenden Organen der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers. Ihm gehören nach Art. 100 Abs. 1 a)-g) KirchVerf. zum einen Mitglieder aller übrigen kirchenleitenden Organe an: der Landesbischof als Vorsitzender, der Präsident u. ein geistl. Mitglied des Landeskirchenamtes, der Präsident der Landessynode, der Vorsitzende des Landessynodalausschusses, ein vom Bischofsrat – der Versammlung der Landessuperintendenten – gewählter Landessuperintendent sowie drei wei…