Die K. ist die wichtigste Finanzquelle der großen chr. Kirchen in Deutschland. Der Begriff erfasst auch Steuern sonstiger nichtkirchlicher Religionsgemeinschaften u. so auch die Kultussteuer jüd. Gde. Das Besteuerungsrecht verleiht den Steuergläubigern die hoheitliche Befugnis, von ihren Mitgliedern Beitr. zu erheben u. zwangsweise durchzusetzen. Nicht zuletzt der Zugang zu diesem Finanzierungsinstrument s…
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Michael Droege,
Felix Hammer and
Jens Petersen,
“Kirchensteuer”, in:
Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht, Herausgeber: Heribert Hallermann, Thomas Meckel, Michael Droege, Heinrich de Wall.
Consulted online on 27 September 2023 <https://dx.doi.org/10.30965/9783506786388_0674>