Kirchenweihe - Katholisch
Als K. bez. man die Weihung (Dedicatio, herkömmlich auch Konsekration genannt) eines Kirchengebäudes durch feierlichen od. dessen Segnung (benedictio constitutiva; Benediktion) durch einfachen liturgischen Ritus gem. dem Pontificale Romanum, durch den das Gebäude auf Dauer dem profanen Bereich entzogen u. dem Gottesdienst gewidmet wird. Die K. gehört zu den Sakramentalien. Der Bau einer Kirche bedarf der ausdrücklichen u. schriftlichen Zustimmung des Diözesanbischofs (c. 1215; c. 870 CCEO); bei …