Kirchenzugehörigkeit - Katholisch
Die K. entsteht durch die gültig gespendete Taufe (cc. 96, 204, 849; cc. 7, 675 § 1 CCEO) unter Verwendung der trinitarischen Taufformel. Der Getaufte wird in den mystischen Leib Chr. u. in das universale Volk Gottes, die Kirche Chr., eingegliedert, aber konkret der Kirche od. kirchl. Gemeinschaft zugerechnet, in welche die Person nach eigenem od. der Eltern Willen hinein getauft wird. Weil die sakramentale Taufe dem Getauften einen character indelebilis e…