Klage - Katholisch
Agere bedeutet im römischen Recht u. den Dekretalen die Möglichkeit, die jemand besitzt, sein Recht im Prozess durchzusetzen. Im röm. Recht meinte das lat. Substantiv für K., actio, jegliche Rechtshandlung, die während eines Gerichtsprozesses erfolgte. Weder im Legisaktionenprozess noch im Formularprozess gab es eine Trennung zwischen dem materiell-rechtlichen Anspruch u. der Möglichkeit zu seiner Durchsetzung in einem gerichtlichen Prozess. Es galt der Gr…