Kläger - Katholisch
Als K. kann jede natürliche od. jur. Person (Juristische Person, kirchliche) (cc. 1476 u. 1480; cc. 1134 u. 1138 CCEO) auftreten, die ein durch die kan. Rechtsordnung geschütztes Recht geltend machen kann u. der richterlichen Entscheidung zu seiner Durchsetzung od. Verteidigung bedarf, d. h. über ein Rechtsschutzbedürfnis verfügt. Der K. wendet sich durch Einreichen einer Klageschrift an ein Gericht (Gerichte, kirchliche), welches nach Feststellung der Zuständigkeit das Gerichtsverfahren (Gerichtsverfahren, kirch…