Klagerecht - Katholisch
Zum K. gehört die Aktivlegitimation, auch Sachbefugnis genannt, als die rechtlich geschützte Beziehung der klagenden Person zum Gegenstand des Prozesses. Das K. hängt in seiner Kraft von materiellrechtlichen Umständen sowie vom Rechtsschutzanspruch ab. Es ist von der Prozessführungsbefugnis, m. der es eng verbunden ist, zu unterscheiden, welche von der Erfüllung gesetzlich festgelegter Prozessvoraussetzungen abhängt u. v. a. in der Beziehung zwischen dem Kläger, der die Klageschrift einreicht, u. dem G…