Klausur - Katholisch
1. Begriff: Die K. ist ein kirchl. Rechtsinstitut zum Schutz des Ordenslebens vor unnötiger Unruhe, Störung u. für das geistl. Leben schädlicher Zerstreuung. Als aktive K. bedeutet sie die Verpflichtung der Ordensleute, sich im K.-Bereich der Ordensniederlassung aufzuhalten u. diesen nicht o. rechtmäßigen Grund (bzw. nicht o. Erlaubnis des Oberen) zu verlassen; als passive K. verbietet sie das Betreten des K.-Bezirks durch unbefugte Personen. Das Gebiet der K. ist also der i. d. R…