Kleriker - Katholisch
Definition der K. im CIC/1917: Can. 107 postuliert die im Ius divinum begr. klare Unterscheidung zwischen K. u. Laien, die dieses Gesetzbuch von Grund auf prägt. Diesem Canon zufolge sind aber nicht alle Klerikerstufen im göttlichen Recht begr. Die K. stellen die leitende u. lehrende Kirche dar, die Laien hingegen die gehorchende u. lernende Kirche. Can. 108 § 1 definiert die K. als diejenigen, die wenigsten durch den Empfang der Tonsur den hl. Diensten geweiht sind. M. der Tonsur erfolgt die standesrechtliche …