Klerikerpflichten - Katholisch
Da die Kleriker christifideles sind u. bleiben, gelten auch für sie grundlegend die Pflichten, die im Gemeinstatut für alle Gläubigen in den cc. 208-223 (Grundrechte und Grundpflichten der Christen) zusammengefasst sind. Zu diesen treten die bes. K. ergänzend hinzu, die nicht i. S. früherer Privilegien des Klerikerstandes zu verstehen sind, sondern auf den geistl. Dienst der Kleriker u. dessen Ausübung ausgerichtet sind. Gem. cc. 273-289 haben die Kleriker die folgenden bes. K., die von entspr. Kle…