Klerikerstand - Katholisch
1. Gesch.: Ein eigener K. ist der Kirche der ersten drei Jhh. noch unbekannt. Er entsteht erst m. der Konstantinischen Wende u. in deren Folge m. dem strikten Ausbau einer hierarchischen kirchl. Organisation u. der Bindung geistl. Autorität an das kirchl. Amt. Erstmals wurde im Codex Theodosianus das Privileg der Steuerfreiheit (privilegium muneris) für Kleriker kodifiziert (Codex Theodosianus 16, 2, 2). Als rechtlich abgesicherte Privilegien des K. entwickelten sich im hohen MA u. m. w…