Klerikerstrafen - Katholisch
Der kirchl. Gesetzgeber unterscheidet nicht zwischen Strafen u. Diziplinarmaßnahmen (Disziplinarrecht). Wie alle Gläubigen können Kleriker die im Teil II des fünften Buchs des CIC genannten Straftaten gegen die Religion u. die Einheit der Kirche, gegen die kirchl. Autorität u. die Freiheit der Kirche, Fälschungsdelikte sowie Straftaten gegen Leben u. Freiheit des Menschen begehen, im speziellen jedoch Amtsanmaßung u. Amtspflichtverletzungen, wie u. a. die Lossprechung ei…