Kloster - Katholisch
1. Begriff: Das K. (claustrum) bzw. die klösterliche Niederlassung (domus religiosa, c. 608) bez. den Aufenthaltsort der Angehörigen von Religioseninstituten (instituta religiosa), d. h. von Männern u. Frauen, die sich gem. c. 607 § 2 durch Gelübde zu den evangelischen Räten sowie zu einem Leben in Gemeinschaft verpflichtet haben. Hierin unterscheidet sich das Religioseninstitut, auch Religiosenverband od. Ordensinstitut genannt, vom Säkularinstitut (institutum saec…