Die K. ist eine bes. Ausformung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit. Während sich dieses aus Art. 9 Abs. 1 GG ergibt, folgt die K. aus Art. 9 Abs. 3 GG. Staatlicherseits ist damit zum einen das individuelle Recht eines jeden gemeint, sich in Vereinigungen zusammenzuschließen, die sich die Wahrung u. Förderung der Arbeits- u. Wirtschaftsbedingungen zum Inhalt gema…
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Jacob Joussen and
Heribert Hallermann,
“Koalitionsfreiheit”, in:
Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht, Herausgeber: Heribert Hallermann, Thomas Meckel, Michael Droege, Heinrich de Wall.
Consulted online on 30 January 2023 <https://dx.doi.org/10.30965/9783506786388_0720>