Kollegialgericht - Katholisch
Bei einem K. (tribunal collegiale) handelt es sich um den Spruchkörper eines Gerichts (Gerichte, kirchliche), der nicht aus einem Einzelrichter, sondern aus mehreren erkennenden Richtern gebildet wird.
Der Entscheidung durch ein K. von drei Richtern sind vorbehalten: sog. Streitsachen, die die Gültigkeit eines Weihe- od. Ehebandes betreffen, m. Ausnahme von Ehesachen, die allein aufgrund von Urkunden entschieden werden können (c. 1425 § 1 n. 1; c. 1084 §…