Kollegialität - Katholisch
K. beschreibt die Beziehungen innerhalb des Kollegiums der Bischöfe u. zwar sowohl hinsichtlich der Beziehung der Bf. untereinander, als auch zwischen den Bf. u. dem Papst, der zugl. Mitglied u. Haupt des Bischofskollegiums ist. Die Lehre von der K. wurde unter Rückgriff auf die Geschichte vom Vat II bes. in der Kirchenkonstitution Lumen Gentium erneut dargelegt u. fand auf diese Weise in den CIC/1983 u. den CCEO Eingang.
Der theol. Leitsatz des c. 330 (vgl. c. 42 CCEO) beschreibt die Grundlage der …