Kollegiatkirche - Katholisch
K., lat. ecclesia collegialis, bez. eine Kirche, die der Sorge eines Kollegiatkapitels anvertraut ist. Dieses hat in der K. feierliche Gottesdienste abzuhalten sowie deren Vermögen nach Maßgabe der Statuten zu verwalten. Die K. besitzt zumeist nach kirchl. u. (in Deutschland u. Österreich) staatl. Recht öff. Rechtspersönlichkeit. Obgleich nicht ausdrücklich vorgeschrieben, wäre eine K. feierlich zu dedizieren (c. 1217) u. in ihr die Eucharistie aufzubewahren (c. 934). Dient eine K. zugl. als Pfarr…