Kollekte - Katholisch
Als K. wird eine Slg. von Spenden bez., m. der sich die kirchl. Autorität an die Allgemeinheit der Gläubigen wendet, u. die in kirchl. Räumen, vornehmlich im Rahmen von Gottesdiensten, durchgeführt wird (auch unter Verwendung von Opferstöcken m. Zweckbeschriftung). Sie sind zu unterscheiden von spontanen Gaben u. von verpflichtenden Abgaben (wie Kirchensteuer) od. Gebühren u. Taxen (wie Stolgebühren u. Gerichtsgebühren). K. dieser Art bedürfen keiner Genehmigung, wenn sie von u. in…