Kommendatarabt - Historisch
Ein Abt, der ein Benefizium als Kommende empfangen hat: zur Nießung der Erträge, aber o. die Verpflichtung, ein Leben nach der Regel zu führen u. geistl. Funktionen auszuüben. K. waren Bischöfe, seit dem Hochmittelalter zunehmend Kardinäle u. Kurialen, daneben oft auch Laien von Adel. Ihre Kommenden waren vorwiegend Benediktiner- u. Zisterzienserklöster, selten im Dt. Reich, bes. häufig in Frankreich u. Italien. In Italien kamen dadurch im 15. Jh. bedeutende Klöster in den Besitz führender Familien …