Kommende - Historisch
Im kirchl. Leben ist die K. die Übertragung eines Benefiziums (Bistum, Kloster, Pfarrei) zur bloßen Nutzung o. die Rechte u. Pflichten des damit verbundenen Amts. Der urspr. Sinn einer solchen Übertragung liegt einerseits im Nutzen für die kommendierte Institution, v. a. in der befristeten Verwaltung einer vakanten Stelle, andererseits in der wirtschaftlichen Versorgung eines Geistlichen. Doch schon früh wurde dieser Sinn durch eine Praxis überlagert, …