Königreich Dänemark, Staat und Religion - Staatlich
Das Verhältnis von Staat u. Religion in Dänemark ist einerseits geprägt durch die umfassende Religionsfreiheit, die durch das GG des Reiches Dänemark i. d. F. v. 1953 – die Verf. des Landes – u. durch Art. 9 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) gewährleistet ist, andererseits insb. durch das in Dänemark bestehende System einer ev.-luth. Staatskirche. Diese wird in der Verf. als Volkskirche definiert (§ 4), womit das Selbstverständ…