Konkordat, Kirchenvertrag - Historisch
Das Wormser Konkordat zwischen P. Calixtus II. u. Kaiser Heinrich V. (1122) zur Beilegung des Investiturstreits gilt nicht nur hist. als erstes K., sondern verweist bereits auf das theol. u. jur. grds. u. gesch. durchgängige Spannungsverhältnis kirchl. u. weltlicher Ordnungs- u. Souveränitätsansprüche u. die Frage nach Ordnungsebene u. -form der Regelung…