Konsenstheorie - Historisch
Der K. zufolge ist der Konsens der Brautleute (Ehewille, Ehevertrag) die Wirkursache (causa efficiens) der Ehe (vgl. c. 1057). Die K. ist von erheblicher kultureller u. praktischer Bedeutung; sie unterstrich einerseits die Gleichstellung von Mann u. Frau bei der Eheschließung, begünstigte andererseits den Abschluss klandestiner Ehen.
Die K. hat sich in einem längeren Klärungsprozess prinzipiell gegen die konkurrierende Kopulatheorie durchgesetzt, der zufolge der Geschlechtsverkehr der Br…