Konsultorenkollegium - Katholisch
Das K. ist ein auf teilkirchlicher Ebene (vgl. c. 368) obligatorisch vorgeschriebenes beispruchsberechtigtes Ratsgremium, das den Diözesanbischof in der Ausübung seines Hirtendienstes unterstützt.
1. Geschichte: Das K. ist eine Einrichtung, die im Zuge der Kodexreformarbeit neu geschaffen wurde. Während nach altkodikarischem Recht das Domkapitel Senat des Bf. u. wesentlich in die Leitung der Diözese eingebunden war (can. 391 § 1), sollten die Aufgaben diese Gremiums gem.…