Kontext - Katholisch
Die kirchl. Rechtsordnung verwendet den Begriff K. insb. im Rahmen der in c. 17 bzw. c. 1499 CCEO normierten ersten philologischen Interpretationsmethode, nach der die Gesetze „gemäß der im Text und im Kontext … erwogenen eigenen Wortbedeutung“ zu interpretieren sind (Interpretation, Auslegung). Dies zeigt, dass vom Gesetzgeber verwendete Worte durch ihren Verwendungskontext ihre spezifische Bedeutung erlangen. Auf den K. wird in manchen Normen explizit u. zusammen m. der Wendung, dass sich aus der „Natur der Sache“ …