Konzessionssystem - Historisch
Konzession (aus dem lat. concedere, zugestehen) meint im KR v. a. die Übertragung einer Vollmacht od. Gewalt. Unter K. versteht man das System der Übertragung von Dispensvollmachten an die Diözesanbischöfe, wie es bis zum Vat II gegolten hat. Nach der im CIC/1917 festgehaltenen kirchenrechtlichen Tradition sind zwar einerseits die (Diözesan-)Bischöfe „die Nachfolger der Apostel und stehen aufgrund göttlicher Einrichtung ihren eigenen Kirchen vor, welche…