Konzil - Katholisch
K. sind feierliche Kirchenversammlungen zum Zweck der kollegialen Ausübung von Leitungsvollmacht in Form gemeinsamer Beratung u. verbindlicher Beschlussfassung der dazu Berechtigten. Im geltenden Recht der kath. Kirche wird der Begriff K. für Kirchenversammlungen auf unterschiedlichen Ebenen der Kirchenverfassung verwendet: Für das Ökumenische Konzil auf Ebene der Gesamtkirche u. – nur im Bereich der lat. Kirche – für die Partikularkonzilien auf versch. Ebenen der Teilkirchenverbände.
1. Da…