Konzil und Codex - Katholisch
Johannes XXIII. verknüpfte m. der Ankündigung des Zweiten Vatikanisches Konzils die Reform des CIC/1917 u. bezog seinen Begriff des aggiornamento explizit auf die Reform des KR. Während der CIC/1917 keine rechtliche Umsetzung eines Konzils war, was er angesichts des unvollendeten Vat I auch nicht sein konnte, versteht sich sowohl der CIC/1983 als auch der CCEO/1990 als rechtliche Umsetzung des Vat II. Vor diesem Hintergrund ist daher für die Hermeneutik der Kirchenrechtswissenschaft das Verhältnis …