Kurialstil - Historisch
Der K. wird von c. 19 zu den Mitteln gezählt, die – außer im Strafrecht – zur Auffüllung einer Gesetzeslücke verwendet werden können. M. dem Begriff werden sowohl die iurisprudentia als auch die praxi Curiae Romanae umfasst (can. 20 sprach noch von „stylus et praxi“, während die Schemata des CIC bis 1982 den Ausdruck „iurisprudentia ecclesiastica, praesertim stylo et praxi Curiae Romanae“ verwenden).
Der K. beinhaltet die inhaltliche u. formelle Vorgehensweise der römischen Kurie mere facti, d. h. jene Gewoh…