Laizismus - Staatlich
Der Begriff des L. u. sein Pendant, die sog. Laizität, sind dem Bereich der Staat-Kirche-Beziehungen zuzuordnen. L. umschreibt eine kämpferisch-antiklerikale Haltung, die darauf abzielt, den Einfluss der (in Frankreich, wo er geprägt wurde, insb.: kath.) Kirche möglichst vollständig aus dem öff. Leben zurückzudrängen u. das Thema Religion insgesamt dem Bereich des Privaten zuzuordnen. M. dem Begriff der Laizität wird demgegenüber spezifisch die verfassungsrechtliche Konzeption der Trennung von Staat und Kirche …