Latein - Katholisch
1. L. als Rechtssprache u. Kirchensprache: L. nimmt als Rechtssprache noch heute in der kath. Kirche dadurch einen bes. Platz ein, dass die wichtigsten päpstlichen Gesetzestexte (z. B. Codex Iuris Canonici [CIC], Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium [CCEO], Apostolische Konstitutionen) fast ausnahmslos in lat. Sprache abgefasst sind. Der Grund dafür liegt in der antiken, v. a. aber in der ma. Rechtstradition der Kirche, ferner in der Bedeutung des L. als Kirchensprache, d. h. als sak…