Lebensgemeinschaft, eheliche - Staatlich → Sehe Ehe
Lebensgemeinschaft, eheliche - Katholisch
Die m. der kirchl. Eheschließung institutionalisierte u. nach Lehre der kath. Kirche unauflösliche, exklusive u. heterosexuelle Schicksalsgemeinschaft des ganzen Lebens zwischen einem Mann u. einer Frau. Mit der kirchl. Eheschließung geht das KR von dem Bestehen der L. aus.
Das Faktum der Ehe lässt somit die Rechtsvermutung für die gewollte Begründung einer L. zu, besagt dabei aber wenig über deren tats…