Ledigeneid - Katholisch
1. Der L. (iuramentum de statu libero / libertatis canonicae) dient im Verlauf der kirchl. Ehevorbereitung als Ersatzbeweismittel dem Nachweis des Ledigenstandes. Es handelt sich um einen außergerichtlichen Aussageeid (Eid), der auf universalkirchlichem od. partikularkirchlichem Recht beruht.
2. Er ist vor der Kodifizierung des kan. Rechts erlaubt, wenn vom Eheaufgebot (Aufgebot) ganz dispensiert od. dieses nur einmal vorgenommen wird. Der CIC/1917 lässt den L. sowohl bei als auch außerhalb von Todesgefahr z…